AWO-Unterbezirk Dortmund

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Wirtschaft

AWO Heimträger soll dienstliche Arbeitskleidung einer Pflegekraft bezahlen

Derzeit klagt die Altenpflegerin aus dem AWO-Seniorenzentrum Recklinghausen, Gabriele Gottsauner, auf Bezahlung ihrer Berufskleidung. Sie ist der Auffassung, dass der Heimträger, AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V., verpflichtet ist, aus Gründen der Hygiene und des Infektions- sowie Arbeitsschutzes die Kosten für Berufskleidung zu tragen. Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Am Mittwoch, den 24.03.2021, fand vor dem Arbeitsgericht Herne die Güteverhandlung statt. Die Besucher wurden schon...

  • Marl
  • 27.03.21
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