Politik
3-G-Regel gilt auch für Ausschuss- und Ratssitzungen in Marl
Nach der in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nun auch für kommunale Rats- und Ausschusssitzungen. Für Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene gilt eine Testpflicht Wie die Stadt Marl mitteilt, legt die neue Verordnung eine allgemeine Maskenpflicht im Sitzungsraum fest und schreibt darüber hinaus bei einem Inzidenzwert über 35 die Anwendung der sogenannten 3-G-Regel vor. Da der Wert kreis- und landesweit aktuell erreicht...