Politik
Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt, aber es gibt Ausnahmen
Im Kreis gilt ab sofort die 15-Kilometer-Grenze
Im gesamten Kreis Recklinghausen gilt seit Dienstag (12. Januar) die 15-Kilometer-Regel. Weil die Infektionszahlen in der Corona-Pandemie über dem Grenzwert von 200 liegen (212,7; Stand 12. Januar, 0 Uhr), wird damit die Bewegungsfreiheit der Bürger eingeschränkt. Vor allem für die Berufsausübung gelten allerdings Ausnahmen. Nach der Corona-Regionalverordnung gelten u.a. diese Bestimmungen: - Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Kreis Recklinghausen liegt, dürfen dieses...