Sonderregelung für Nicht-EU-Bürger
NRW: Ausländische Fahrerlaubnis gilt zwölf Monate
Ab heute (Mittwoch, 8. April 2020) haben Nicht-EU-Bürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nehmen, die Möglichkeit zwölf Monate von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 in Deutschland hat das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die fünf Bezirksregierungen als zuständige Straßenverkehrsbehörde angewiesen, folgende Ausnahme von der...