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Politik
Wegen der Coronakrise werden derzeit auch Führerscheine von Nicht-EU-Bügern vorübergehend in NRW anerkannt. | Foto: (Symbolfoto)

Sonderregelung für Nicht-EU-Bürger
NRW: Ausländische Fahrerlaubnis gilt zwölf Monate

Ab heute (Mittwoch, 8. April 2020) haben Nicht-EU-Bürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nehmen, die Möglichkeit zwölf Monate von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 in Deutschland hat das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die fünf Bezirksregierungen als zuständige Straßenverkehrsbehörde angewiesen, folgende Ausnahme von der...

  • Gladbeck
  • 08.04.20
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