Wirtschaft
Ausgleichsabgabe
Jährliche Überprüfung zur Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung ist angelaufen!
Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt...