Ausgleichsabgabe

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Ratgeber

Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

In den letzten Wochen erreichten Arbeitgeber in den Kreisen Kleve und Wesel Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Unternehmen ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, hat eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Anzeige muss bis spätestens 31. März 2013 an die für den Hauptsitz des Unternehmens zuständige Agentur für...

  • Wesel
  • 17.01.13
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