Aufwandsentschädigung

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Ratgeber
Ehrenamtliche haben Anspruch auf Entschädigung. Foto: Andreas Hermsdorf /pixelio.de

Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf Entschädigung - Frist endet am 31. März

Viele Menschen, die Angehörige oder Freunde ehrenamtlich betreuen, wissen es nicht: Jeder ehrenamtliche rechtliche Betreuer hat einen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro pro Jahr - aber nur, wenn er sie rechtzeitig beantragt. Darauf weist die Betreuungsstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen hin. Ehrenamtliche Betreuer müssen ihre Anträge für die Pauschale 2013 bis spätestens 31. März 2014 beim zuständigen Betreuungsgericht einreichen. Mit dieser Pauschale...

  • Datteln
  • 11.03.14
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