Politik
Jobcenter Märkischer Kreis – „Selbstbedienung ohne Rechtgrundlage“
Widerspruch und Klage gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide der Jobcenter lösen die sogenannte „aufschiebende Wirkung“ aus. Das bedeutet, dass die Aufrechnung oder Einbehaltung von Leistungen unzulässig ist, bevor die Korrektheit der Bescheide vom Sozialgericht überprüft wurde. Viele solcher Jobcenter-Bescheide sind bereits formal fehlerhaft. Leider ist dies meist nur für im Sozialrecht kompetente Anwälte erkennbar. „Eine Überzahlung ist rechtlich gesehen eine „zu Unrecht erbrachte...