Aufgrund des aktuellen Erlasses

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Ratgeber
Fotoarchiv © Jürgen Thoms - Mein Tipp für alle Veranstalter oder Grundstückseigentümer die Osterfeuer aufgeschichtet haben

Aktuelles zum Thema Osterfeuer 2020
Land NRW verbietet alle Osterfeuer ohne Ausnahmen

Alle Brauchtumsfeuer zum Osterfest verboten. An und  auch nach den Ostertagen. KREISSTADT UNNA ■ In einer ersten Pressemitteilung hieß es: In Zeiten der Corona-Krise können auch die Osterfeuer nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist in diesem Jahr nur unter der Aufsicht von zwei Personen im Zeitraum zwischen dem 14. und 30. April erlaubt.  Jeweils tagsüber bis 18 Uhr - nicht an Sonntagen. Dazu die weitere aktuelle  Mitteilung„Das Abbrennen von Osterfeuern...

  • Unna
  • 09.04.20
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