Aufenthaltsverbot

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Politik
 Zunächst bis zum 31. Januar gilt für Gladbecker Bürger die so genannte "15 Kilometer-Zone" um ihren Wohnort. Darüber hinaus dürfen sie sich aber auch im kompletten Kreis Recklinghausen bewegen. | Foto: Stadt Gladbeck

Stadt plant deutliche Ausweitung der Maskenpflicht
Gladbecker müssen nun mit der 15-Kilometer-Zone leben

Seit Dienstag, 12. Januar, ist es also offiziell: Auch in Gladbeck gilt die neue Regionalverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit wird der Bewegungsradius für Freizeitaktivtäten auf 15 Kilometer eingegrenzt. Konkret heißt das: Gladbecker dürfen sich nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern von der Stadtgrenze aus gesehen für Freizeitaktivitäten außerhalb des Kreises bewegen. Gleiches gilt für Besucherinnen und Besucher: Auch sie dürfen Gladbeck nur aus einem Radius von 15...

  • Gladbeck
  • 13.01.21
  • 1
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