Politik
Sozialausschuss der Stadt Marl spricht über das Asylrecht
Das Asylrecht für politisch verfolgte Menschen ist ein Grundrecht und in Deutschland im Grundgesetzt verankert. Flüchtlinge müssen ihr Heimatland verlassen, weil sie wegen ihrer Religion, Rasse, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden oder damit begründet zu rechnen haben. Diesen verfolgten Menschen müssen und wollen wir helfen. Ein friedvolles und gemeinschaftliches Zusammenleben mit allen Menschen in unserer Stadt ist uns...