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Am 1. April beginnt ein neues Quartal zur Verordnung und Abrechnung ärztlicher und therapeutischer Leistungen. Wer als gesetzlicher Kassenpatient ein neues Rezept für dringend benötigte Medikamente oder eine Überweisung zu einem Facharzt braucht, erhält die erforderlichen Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Das teilte Petra Golly, Leiterin der Verbraucherzentrale Arnsberg, jetzt mit. | Foto: Verbraucherzentrale

Rezeptausstellung und Verordnungen ab 1. April
Corona-Krise: Vorlage der Gesundheitskarte vorerst nicht mehr nötig

Am 1. April beginnt ein neues Quartal zur Verordnung und Abrechnung ärztlicher und therapeutischer Leistungen. Wer als gesetzlicher Kassenpatient ein neues Rezept für dringend benötigte Medikamente oder eine Überweisung zu einem Facharzt braucht, erhält die erforderlichen Bescheinigungen bis zum 30. Juni auch ohne Vorlage seiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Durch diese Maßnahme will der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen in der Zeit der Kontaktsperre gewährleisten, dass...

  • Arnsberg-Neheim
  • 01.04.20
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