Artikel 5 GG

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Politik
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Whistleblower-Plattformen in Deutschland demnächst strafbar?

Die schleichende Auflösung von demokratischen Werten und Bürgerrechten in der Bundesrepublik Deutschland schreitet schnell voran. Bisher regelt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit in Art 5: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt....

  • Iserlohn
  • 06.07.15
  • 3
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