Artenschutz

Beiträge zum Thema Artenschutz

Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Natur + Garten
Die Walsumer Rheinaue ist ein 500 Hektar großes Naturschutzgebiet mit artenreicher Tiervielfalt. Die Ranger sorgen für den Schutz von Flora und Fauna. | Foto: Günther Gramer

Schutz von Flora und Fauna in Landschafts- und Naturschutzgebieten
Ranger im Einsatz

Seit Anfang Juni sind wieder speziell ausgebildete und erfahrene Naturschutz-Ranger vom Regionalverband (RVR) Ruhr Grün in den Schutzgebieten und an den neuralgischen Punkten im Duisburger Stadtgebiet präsent. Für ein verträgliches Miteinander von Erholungsuchenden und Natur sind in Landschafts- und Naturschutzgebieten gewisse Regeln unerlässlich. So ist beispielsweise das Grillen, das Befahren und Parken abseits befestigter Wege in Landschaftsschutzgebieten nicht gestattet. In...

  • Duisburg
  • 08.06.21
Natur + Garten
Die Nist- und Brutplätze der heimischen Tierwelt benötigen Schutz, auch von  daher ist der Gehölzschnitt verboten. | Foto: Chocolat1/pixelio.de

Kein Gehölzschnitt bis Ende September

Vom 1. März bis zum 30. September 2013 ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. An diese für den Artenschutz wichtige „Schonzeit“ erinnert jetzt der Kreis Recklinghausen. Darunter fallen auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder von Gärten oder Parkanlagen stehen. Mit dem Verbot sollen die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten geschützt und erhalten werden. Ohne Nester, Höhlen oder andere...

  • Gladbeck
  • 28.02.13
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