Art 8 GG

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Politik
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Versammlungsfreiheit als Grundrecht & Corona-Paranoia
Prozessbeobachter gesucht - Donnerstag, 20.08.2020

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. KlartextEs geht mir weder um die Verharmlosung real vorhandener tödlicher Viren, noch darum den dumm-missbräuchlichen Freiheitsphrasen das Feld zu überlassen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht - das...

  • Iserlohn
  • 18.08.20
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