Arne Semsrott

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Politik
Das Glyphosat-Gutachten kann trotz Veröffentlichungsverbotes durch alle Bürger*innen kostenlos angefordert werden. | Foto: FragDenStaat

Veröffentlichung gerichtlich verboten - Aber: jede Person kann das Gutachten selbst anfragen und persönlich erhalten
Landgericht Köln: FragDenStaat musste Glyphosat-Gutachten löschen

Dem Transparenzportal FragDenStaat wurde per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Köln untersagt, ein Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu veröffentlichen. FragDenStaat hatte das nur sechsseitige Papier auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes erhalten und Ende 2018 veröffentlicht. Das BfR nutzte nun das Urheberrecht, welches es verletzt sieht. "Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts in Köln drohen uns eine Strafzahlung bis zu...

  • Dortmund
  • 03.04.19
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