Armenrecht

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Ratgeber

Es ist einem Anwalt nicht zuzumuten umsonst zu arbeiten - erst PKH bewilligen, dann Verfahren betreiben

"Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen." wikipedia Dieser Zugang zu fachkompetenter anwaltlicher Hilfe...

  • Essen-Süd
  • 11.07.14
  • 1
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