Bundesarbeitsgericht: Zeitarbeit-Tarifverträge des Arbeitgeberverbandes AMP für nichtig erklärt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10) entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Aus dieser Entscheidung ergeben sich weitreichende Möglichkeiten für viele Zeitarbeiter auf erhebliche Nachzahlungen. http://www.kluge-recht.de/nachzahlung-lohn-gehalt-Leiharbeiter-nach-bag-entscheidung.html Die folgenden 5 Firmen aus dem Märkischen Kreis sind...