SPD MdB Petra Hinz: Mindestlohn Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor
Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1.1.2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und die Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffene Branchen und für Minijobber: „Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen...