Arbeitslosmeldung - aktuelle Regelung
Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über...