Arbeitnehmende aus Gelsenkirchen

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Die Versicherungspflichtgrenze steigt über den Jahreswechsel 2024/2025. Beschäftigte, die jährlich weniger als 73.800 Euro verdienen und bislang privat krankenversichert waren, können sich dann gesetzlich krankenversichern. Foto: AOK/Colourbox/hfr. | Foto:  Foto: AOK/Colourbox/hfr.
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Versicherungspflichtgrenzen
Ab 2025 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen / Viele Arbeitnehmende aus Gelsenkirchen sind jetzt davon betroffen

Gelsenkirchen, Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, steigt zu Beginn des neuen Jahres von 69.300 Euro auf 73.800 Euro. Das hat Auswirkungen für viele tausend Arbeitnehmende auch in Gelsenkirchen. Denn deren gesetzliche Krankenversicherungspflicht endet, wenn das Jahresgehalt diese JAE-Grenze übersteigt. „Wir empfehlen in diesen Fällen eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen...

  • Gelsenkirchen
  • 22.12.24
  • 1
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