Neue Fassung gilt ab Montag, 19. April
Coronaschutzverordnung NRW wird verlängert
Die Pressemitteilung der Stadt zur aktuellen Coronaschutzverordnung lautet wie folgt: "Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung verlängert das Land NRW die aktuelle Coronaschutzverordnung zunächst um eine Woche bis zum 26. April. Die neue Fassung gilt ab Montag, 19. April, und umfasst im Bereich Freizeit- und Vergnügungsstätten eine Änderung: Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen sind auch der Betrieb von Minigolfanlagen,...