Ratgeber
Versicherungspflichtgrenzen bleiben unverändert
Das sollten viele Arbeitnehmer aus Bottrop jetzt beachten
Bottrop. Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer in Bottrop ist der 1. Januar 2022 ein wichtiges Datum: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, beträgt zu Beginn des neuen Jahres unverändert wie in 2021 64.350 Euro. Die Krankenversicherungspflicht endet für die betroffenen Arbeitnehmer, wenn das Jahresgehalt die JAE-Grenze übersteigt. Bei einer „Punktlandung“ auf den Betrag verbleibt es bei der...