AOK Bottrop

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Ratgeber
BU: Die JAE Grenze bleibt über den Jahreswechsel 2021/2022 unverändert. Foto: AOK/hfr.

Versicherungspflichtgrenzen bleiben unverändert
Das sollten viele Arbeitnehmer aus Bottrop jetzt beachten

Bottrop. Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer in Bottrop ist der 1. Januar 2022 ein wichtiges Datum: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, beträgt zu Beginn des neuen Jahres unverändert wie in 2021 64.350 Euro. Die Krankenversicherungspflicht endet für die betroffenen Arbeitnehmer, wenn das Jahresgehalt die JAE-Grenze übersteigt. Bei einer „Punktlandung“ auf den Betrag verbleibt es bei der...

  • Bottrop
  • 03.01.22
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