Anzeigepflicht für Feiern

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Bei falschen Angabe der Kontaktdaten droht ein Bußgeld
Anzeigepflicht für private Feiern

Zum 1. Oktober hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Seitdem gilt: Private Feiern aus „herausragendem Anlass“ (Hochzeiten und ähnliches) mit mehr als 50 Gästen müssen dem Ordnungsamt spätestens drei Werktage vorher angezeigt werden, wenn sie nicht in privaten Räumen, sondern zum Beispiel in Gaststätten oder Vereinsheimen stattfinden. Zu diesem Zweck hat die Stadt Hilden unter www.hilden.de/corona ein entsprechendes Meldeformular zur Verfügung gestellt. So können Bürgerinnen...

  • Hilden
  • 07.10.20
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