Anzeigenpflicht

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Wirtschaft
Die Agentur für Arbeit Wesel teilt mit: Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind bis spätestens zum 30. Juni 2020 möglich. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. | Foto: LK-Archiv

Corona-Krise: Keine Säumniszuschläge, bei Anzeige bis spätestens 30. Juni 2020
Frist-Verlängerung für Arbeitgeber: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Kreis Wesel

Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind bis spätestens zum 30. Juni 2020 möglich. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Das teilt die Agentur für Arbeit Wesel mit. Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung  schwerbehinderter Menschen. Keine Säumniszuschläge Bei einer Anzeige-Erstattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird das Versäumen...

  • Wesel
  • 26.03.20
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