LAG Köln: Geschäftsführer kann sich nicht auf Kündigungsschutz berufen
Ein Geschäftsführer kann sich nicht auf Kündigungsschutz berufen, wenn er nicht weisungsgebunden arbeitet. Dann ist er nach einer Entscheidung des LAG Köln nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Ein Geschäftsführer wird durch Gesellschafterbeschluss bestellt bzw. abberufen. Gleichzeitig steht er in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft. Dennoch ist er nicht automatisch als Arbeitnehmer einzustufen. Ein Arbeitnehmer ist üblicherweise weisungsgebunden. Geschäftsführer arbeiten hingegen häufig...