Abgrabung Hau – Keine Auswirkung auf den Menschen?
Mehrfach wurde bereits darüber berichtet, dass die laut rechtsgültigem Abstandserlass NRW die Abstände zum Siedlungsbereich Hau, zur Saalstraße und zur Klinik, gefordert sind 300 Meter, nicht eingehalten werden. Zum Siedlungsbereich Hau Antoniterstraße sind es nur 50 Meter bis zur dargestellten Abgrabungsfläche. Nun fand der 2. Vors. von „StopKiesHau“, Michael Voss heraus, dass im Umweltprüfbericht zum Regionalplan Düsseldorf die Fragestellung ob das Schutzgut „Menschen, einschließlich der...