Ratgeber
Totensonntag ist ein stiller Feiertag - Interview mit Pfarrerin zum Thema Trauerrituale
Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass Totensonntag, 23. November, ein stiller Feiertag ist. Der Gesetzgeber stellt diesen Tag unter einen besonderen Schutz, der über den allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz weit hinausgeht. Insbesondere Folgendes ist von 5 bis 18 Uhr nicht erlaubt: - Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen wie beispielsweise Weihnachtsbasare; - sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen; -...