Anmeldung

Beiträge zum Thema Anmeldung

Kultur
 Nach zwei Jahren Pandemie-Pause sind Osterfeuer im Stadtgebiet wieder erlaubt. Die Stadt weist auf die verschiedenen Regeln bei der Durchführung hin. | Foto: Archivfoto: Harald Molder

Verschiedene Regeln
Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und genehmigungspflichtig

Das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Umweltamt weisen darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur dann zulässig sind, wenn es sich um öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen handelt. Sie müssen in jedem Fall vorab beim Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Zentrale Beratungsstelle für Veranstaltende, per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Wenn abgeschnittene Äste und Zweige in Landschaftsschutzgebieten verbrannt werden sollen, ist hierfür eine...

  • Duisburg
  • 01.04.22
Kultur
Die Anmeldefrist für Osterfeuer in Lünen und Selm endet Anfang April. | Foto: Magalski / Themenbild

Städte informieren
Osterfeuer: Anmeldung noch bis April

Ostern leuchten viele Feuer, doch vor dem Brauchtum steht die Anmeldung. In Lünen und Selm geht das noch bis Anfang April. Osterfeuer gehören für viele Menschen zu Ostern wie die bunten Eier, veranstalten dürfen sie in Lünen und Selm Vereine, Parteien, Nachbarschaften oder auch Gemeinden. Weil Osterfeuer, so formuliert es das Behördendeutsch, der "Brauchtumspflege" dienen, sind sie  öffentliche Veranstaltungen.  Veranstaltern eines privaten Osterfeuers droht, so berichtet die Stadt Selm, sogar...

  • Lünen
  • 14.03.19
Ratgeber
Foto: WA-Archiv

Osterfreuer: Jetzt noch schnell anmelden

Anträge und Merkblätter stehen online bereit Witten. Das Ordnungsamt erinnert daran, dass Osterfeuer bis zum 22. Februar angemeldet werden müssen. Anträge gibt es als PDF-Download auf der städtischen Internetseite unter www.witten.de, das Merkblatt ebenfalls. Erlaubt sind nur Brauchtumsfeuer, die jedermann zugänglich sind, die Größe eines Osterfeuers ist begrenzt. Der Holzhaufen darf nicht höher als drei Meter sein und sein Durchmesser sechs Meter nicht überschreiten, Sicherheitsabstände müssen...

  • Witten
  • 09.02.19
Ratgeber

Abbrennen von Osterfeuern - Vorgaben und Anmeldung

Während in den Familien die ersten Ostereier ausgeblasen und bunt bemalt das Fest ankündigen, sammeln anderenorts eifrige Helfer Feuerholz für das traditionelle Osterfeuer. Zweige und kräftige Holzscheite sind dabei der Grundstock – Abfälle und brennbarer Müll gehört auf keinen Fall ins Osterfeuer. Im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeiertage weist die Gemeindeverwaltung Schermbeck darauf hin, dass das Abbrennen von Osterfeuern nur dann zulässig ist, wenn es sich um Brauchtumsfeuer...

  • Schermbeck
  • 02.03.16
Ratgeber
Osterfeuer in Hervest 2014

Tradition Osterfeuer - Vorgaben und Anmeldung

Während in den Familien die ersten Ostereier ausgeblasen und bunt bemalt das Fest ankündigen, sammeln anderenorts eifrige Helfer Feuerholz für das traditionelle Osterfeuer. Zweige und kräftige Holzscheite sind dabei der Grundstock – Abfälle und brennbarer Müll gehört auf keinen Fall ins Osterfeuer. Übrigens ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt nur zu Ostern als Brauchtumsfeuer erlaubt. Ansonsten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art auch Baum- und Strauchschnitt nach § 7...

  • Dorsten
  • 02.03.16
Ratgeber
Osterfeuer sind eine beliebte Tradition - aber nicht ohne Regeln. | Foto: Magalski

Osterfeuer - die Regeln für Veranstalter

Feuer brennen zu Ostern an vielen Stellen in der Region, doch vor dem Spaß gibt's in den Städten die Pflicht. Die Stadt Lünen regelt seit fünf Jahren mit einer Verordnung des Ordnungsamtes alle wichtigen Punkte rund um das Osterfeuer. Die Zeiten privater Osterfeuer im eigenen Garten sind in Lünen vorbei, die Erlaubnis für ein Feuer bekommen nach den Regeln die örtlichen Vereine, Glaubensgemeinschaften, Parteien und Siedlergemeinschaften. Wichtige Bedingung: Das Osterfeuer ist eine öffentliche,...

  • Lünen
  • 07.03.15
Ratgeber
Wer ein Osterfeuer veranstalten will, muss die Regeln kennen. | Foto: Magalski

Osterfeuer - das müssen Veranstalter wissen

Ostern steht vor der Tür und wieder sollen überall in der Stadt die Feuer lodern. Vor dem Vergnügen kommt die Pflicht: Die Anmeldung der Feuer und einige Regeln. Denn nicht jeder Lüner darf einfach ein Osterfeuer im Garten zünden. Das regelt in Lünen seit zwei Jahren eine Verordnung der Ordnungsbehörden. Sie erlaubt es Siedlergemeinschaften, Vereinen, Parteien, Glaubensgemeinschaften ein Osterfeuer zu veranstalten. Wichtig: Das Osterfeuer muss öffentlich sein. Bis zum 15. März können...

  • Lünen
  • 01.03.13
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.