Anmeldung

Beiträge zum Thema Anmeldung

Ratgeber
Osterfeuer müssen bis zum 31. März angemeldet werden. Foto: Schmidt/pixelio.de

Osterfeuer müssen bis zum 31. März bei der Stadt angemeldet werden

Bis spätestens Freitag, 31. März, müssen beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Recklinghausen Osterfeuerveranstaltungen schriftlich angezeigt werden. Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gemacht. Ausnahmen sind jedoch nur zulässig, wenn der öffentliche und kulturpflegerische Charakter der jeweiligen Veranstaltung auch tatsächlich...

  • Recklinghausen
  • 08.03.17
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.