Ratgeber
Osterfeuer müssen bis zum 31. März bei der Stadt angemeldet werden
Bis spätestens Freitag, 31. März, müssen beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Recklinghausen Osterfeuerveranstaltungen schriftlich angezeigt werden. Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gemacht. Ausnahmen sind jedoch nur zulässig, wenn der öffentliche und kulturpflegerische Charakter der jeweiligen Veranstaltung auch tatsächlich...