Spätestens bis zum 1. April
Osterfeuer müssen in Gladbeck angemeldet werden
Aller Voraussicht nach können in diesem Jahr auch in Gladbeck wieder Osterfeuer abgebrannt werden. Doch dabei müssen die Organisatoren einige Dinge beachten. So muss das Osterfeuer der Brauchtumspflege dienen, von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein. Verbrannt werden dürfen nur geeignete trockene pflanzliche Rückstände wie unbehandeltes Holz,...