Überregionales
Das Urteil ist gefällt
Um 16.20 Uhr am Dienstag, 4. Januar, verkündete Richter Willi Erdmann am Landesgericht Arnsberg nach acht Verhandlungstagen das Urteil gegen den Unglücksfahrer beim Schützenfest St. Hubertus Menden-Nord. Der Angeklagte Karl-Heinz G. wurde zu zwei Jahren Haftstraße verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesprochen. Damit folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwältin Sandra Müller-Steinhausen. Am Sonntag, 19. Juli, hatte der Rentner in seinem Fahrzeug am Schwitter Weg gewartet, dass der...