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Der Energieausweis, der bisher eher selten vorgelegt wurde, ist ab 1. Mai verpflichtend für Eigentümer von Immobilien. Er soll Aufschluss über die Energiekosten von Haus oder Wohnung geben. | Foto: ehuth_pixelio.de

Energetische Bewertung der Immobilie: Energieausweis ist ab 1. Mai Pflicht

Die Neuerungen im Rahmen der Energiesparverordnung (EnEv) 2014 treten am 1. Mai in Kraft. Bedeutet: Der Energieausweis, der ein Haus energetisch bewertet, ist ab Donnerstag Pflicht. Von Lisa Peltzer und Dirk-R. Heuer „Wie bisher wird es zwei Arten von Ausweisen geben: Den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Vermieter bis zu fünf Wohnungen müssen den Bedarfsausweis vorlegen. Bei Vermietung von mehr als fünf Wohnungen kann der Vermieter zwischen den beiden Varianten wählen“, sagt Andreas H. J....

  • Mülheim an der Ruhr
  • 29.04.14
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