Peinliche Rechtsprechung? – Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot?
Am 14.09.2017 veröffentlichte die Westfalenpost einen Artikel unter dem Titel "78-jähriger Mendener riskiert Haft für Mini-Diebstähle". Das Aktenzeichen 120 Js 837/17 wurde in dem Artikel leider nicht genannt. Der Diebstahl wurde vereitelt, wurde also noch nicht einmal ausgeführt. „Dass ein Diebstahl bei einem Warenwert von 1,75 Euro überhaupt vor Gericht landet, ist eine Ausnahme. Amtsrichter Wefers hatte den beantragten Strafbefehl (Strafe per Post) der Staatsanwaltschaft nicht einfach so...