Amts-Auflagen

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Ratgeber

Amts-Auflagen fürs Abbrennen eines Osterfeuers

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden, betont der Kreis Wesel in einer aktuellen Pressemitteilung. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, wie zum Beispiel Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden (100 Meter) und zu Straßen und Bahnlinien (50 Meter). Das Höchstmaß für das Feuer sollte maximal 6 Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 Meter breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte. Der öffentliche Charakter eines Osterfeuers...

  • Wesel
  • 04.04.12
  • 3
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