Ratgeber
Besuchsregelungen in den AMEOS Einrichtungen Oberhausen
AMEOS Einrichtungen Oberhausen setzen die gesetzlichen Vorgaben der Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes um. Ab 1.3.2023 entfällt die Testpflicht vor Zutritt der Einrichtungen für alle Personengruppen. FFP2-Masken müssen jedoch, zunächst bis 7.4.2023, weiterhin von Besuchern und Patientinnen und Patienten zu ihrem Schutz getragen werden. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen mehr bei den Besuchsregelungen, d.h. in der Zeit von 8 bis 20 Uhr (spätester Einlass ist 19...