Stadt will von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um Wohnbebauung durchzusetzen
Neuer Ärger am Alten Garten
Um eine Wohnbebauung an der Grundschule Alter Garten in Henrichenburg droht neuer Ärger. Die Stadt will "das allgemeine Vorkaufsrecht für Teilflächen ausüben, um die Flächen einer Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen." Das hat die Verwaltung dem Eigentümer der Flächen, dem Henrichenburger Dr. Thomas Krämerkämper, mitgeteilt. Und ihm eine Frist bis zum 25. Februar gesetzt, um sich zu äußern. Abwenden könne er das Vorkaufsrecht der Stadt, wenn er sich verpflichte, eine entsprechende Nutzung...