Allgemeinverordnung

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Ratgeber
Foto: Sikora/Canva

Kreis Unna
Neue Schutzmaßnahmen mit Allgemeinveröffentlichung

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis. Er hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt bis einschließlich 25. Oktober. Die zentralen neuen Regelungen: - Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies...

  • Unna
  • 12.10.20
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