Maskenpflicht bleibt bestehen
In Bottroper Stadtverwaltung und Kultureinrichtungen
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt auch nach den Lockerungen innerhalb städtischer Verwaltungsgebäude und Kultureinrichtungen bestehen. Die Stadt Bottrop hat dies mit einer Allgemeinverfügung festgelegt und folgt damit dem Beispiel anderer Städte und Kreise. Die Anordnung ist befristet und gilt bis zum Ablauf des 24. April. Wie auch bereits zuvor gilt dies nicht für noch nicht schulpflichtige Kinder sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine solchen Masken tragen...