Die Stadt Gelsenkirchen nimmt Stellung zu den eingeleiteten arbeitsrechtlichen Schritten gegen die betroffenen Mitarbeiter des Jugendamtes:
Mit den nun gegen die beiden Mitarbeiter des Jugendamtes eingeleiteten arbeitsrechtlichen Schritten bleibt die Stadt Gelsenkirchen ihrem Kurs „Erst lückenlos aufklären, dann die notwendigen Schritte einleiten“ treu. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem ehemaligen Referats- und Betriebsleiter ist der größtmögliche Verhandlungserfolg für die Stadt Gelsenkirchen. Nur so war die unmittelbare und dringend notwendige Trennung von dem Mitarbeiter möglich. Die Stadt Gelsenkirchen hat dadurch...