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Politik

Aktuelle IHK-Info: Unternehmen müssen über Verkaufsverpackungen aufklären

Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve weist darauf hin, dass Unternehmen ihre Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2014 fristgerecht bis zum 1. Mai 2015 hinterlegen sollten. Eine Vollständigkeitserklärung gibt Auskunft über die vom Hersteller in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen. Unternehmen, die mehr als 30 Tonnen Kunststoff, 50 Tonnen Papier oder Pappe beziehungsweise mehr als 80 Tonnen Glas in Verkehr gebracht haben, sind zur Abgabe der Erklärung...

  • Wesel
  • 02.03.15
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