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Aktiv Sterbehilfe leisten kommt für das Hospiz Emmaus nicht in Betracht. Das Urteil des Bundesgerichtshof sieht man sehr kritisch. | Foto: pixabay

Emmaus Hospiz zur Sterbehilfe-Entscheidung
Bedauerliche Entscheidung

Am Donnerstag, 26. Februar, traf das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung, den Paragrafen 217 zu kippen und der Sterbehilfe den Weg zu ebnen. Nun äußerte sich das Emmaus Hospiz zu den Vorgängen. Das Ökumenische Hospiz Emmaus erklärt in der Präambel seiner Satzung: „Sterben ist nicht einfach Ende des Lebens, sondern der letzte Abschnitt dieses Lebens, das ganz zu leben unsere Aufgabe und unser Recht ist. Hospize … wollen helfen, das Sterben annehmen zu können, indem sie versuchen, ein...

  • Schwelm
  • 03.03.20
  • 1
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