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Seit dem 1. Januar gelten neue Regelsätze in der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende. 
 | Foto: Agentur für Arbeit (Symbolfoto)

Seit Anfang Januar gibt es mehr Geld - nicht nur in der Sozialhilfe
Regelsätze bundeseinheitlich erhöht

Die Regelsätze in der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurden bundeseinheitlich neu festgesetzt. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erhalten damit auch in Essen seit dem 1. Januar mehr Geld. Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende steigt um 14 Euro auf 446 Euro. Leben Erwachsene als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, bekommen sie ab Januar mit jeweils 401 Euro zwölf Euro pro Person mehr als bisher. Junge...

  • Essen-Borbeck
  • 04.01.21
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