Agentur für Arbeit Wesel informiert
Frist nicht verpassen: Kurzarbeit für März noch bis 30. Juni abrechnen
Die Agentur für Arbeit Wesel weist Arbeitgeber darauf hin, noch bis Ende des Monats den Antrag auf Erstattung des vorgestreckten Kurzarbeitergeldes für März zu stellen. Im März haben rund 1.100 Betriebe und Unternehmen im Kreis Wesel und 700 im Kreis Kleve verkürzt gearbeitet. Viele zahlten zum ersten Mal Kurzarbeitergeld an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Anträge auf die Erstattung der im Monat März in Vorleistung erbrachten Lohnersatzleistung müssen nun bis zum 30. Juni bei der...