Interessantes aus dem Bereich Miete: Kündigung bei Verweigerung der Wohnungsbesichtigung gerechtfertigt
Vermieter müssen Mängel an der Mietsache beseitigen. Hierzu steht dem Vermieter das Recht zu die Mängel zu begutachten. Ermöglicht der Mieter die Begutachtung nicht, so stellt dieses eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. In dem vorliegenden Fall hatte ein Mieter eines Einfamilienhauses zahlreiche Mängel gemeldet. Als der Hausverwalter gemeinsam mit Handwerkern einen vereinbarten Termin zur Mängelbegutachtung wahrnehmen wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Mieter. Der Mieter...