Politik
AfD
Das Urteil ist gesprochen
Das Urteil ist gesprochen: AfD darf weiter als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" beobachtet werden. Die AfD wurde bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. Mit dem Urteil ist jetzt bestätigt, dass die Partei weiterhin beobachtet werden darf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz könnte – wenn genügend Informationen und Beweise vorliegen würden – einen weiteren Schritt gehen und die AfD in Stufe drei einordnen: Die Hochstufung zu "gesichert rechtsextrem" wäre die höchste Stufe. Die...