Parkrempler verschweigen
Tätern droht Bestrafung beim Schaden am Nachbarauto
Wer beim Aussteigen aus dem Auto das benachbarte Fahrzeug mit der Tür beschädigt und den Vorfall nicht meldet, muss mit einer harten Strafe rechnen. Darauf weist der ADAC Nordrhein hin. Ein entstandener Schaden muss unbedingt gemeldet werden. „Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, begeht eine vorsätzliche Straftat. Wenn jemand den Unfall beobachtet und das Kennzeichen notiert hat, droht eine Sechsfach-Bestrafung“, warnt ADAC...