Stadt Balve überträgt Pflichten
Wenige Änderungen für die Bürger
Die Stadt Balve hat ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen auf den Ruhrverband übertragen. Nachdem auch die wasserwirtschaftliche Prüfung durch die Bezirksregierung vollzogen ist und die verbandsrechtliche Genehmigung durch das NRW-Umweltministerium vorliegt, tritt die Übertragung zum 1. Januar in Kraft. Die Ratsmitglieder des Stadtrates in Balve hatten in ihrer Sitzung am 2. November bereits einstimmig bei zwei Enthaltungen für die...